Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. März 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an einen anderen Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.
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