FG Bremen - Urteil vom 29.07.2019
1 K 159/18 (5)
Normen:
AO § 171 Abs. 4; AO § 171 Abs. 5; AO § 171 Abs. 9; AO § 171 Abs. 14; AO § 169;

Bestehen eines Zusammenhangs zwischen Erstattungsanspruch und Steueranspruch im Sinne von § 171 Abs. 14 AO bei gleichem Besteuerungszeitraum und -gegenstand; Anfordern von Unterlagen als Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung; Bewirken der Ablaufhemmung für die Besteuerungszeiträume

FG Bremen, Urteil vom 29.07.2019 - Aktenzeichen 1 K 159/18 (5)

DRsp Nr. 2019/12526

Bestehen eines Zusammenhangs zwischen Erstattungsanspruch und Steueranspruch im Sinne von § 171 Abs. 14 AO bei gleichem Besteuerungszeitraum und -gegenstand; Anfordern von Unterlagen als Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung; Bewirken der Ablaufhemmung für die Besteuerungszeiträume

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 4; AO § 171 Abs. 5; AO § 171 Abs. 9; AO § 171 Abs. 14; AO § 169;

Tatbestand

Streitig ist der Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Im Jahr 2001 verstarb der Vater der Klägerin und hinterließ ihr ausländisches Kapitalvermögen. Die Klägerin war in den Streitjahren 2002 und 2003 verheiratet und wurde getrennt veranlagt. Sie gab ihre Steuererklärung für das Jahr 2002 am 16. März 2004 und für das Jahr 2005 am 16. Februar 2005 ab. Die Einkommensteuer wurde für 2002 mit Bescheid vom 6. April 2004 und für 2003 mit Bescheid vom 22. Juli 2005 jeweils mit 0,00 EUR festgesetzt.