BFH - Beschluss vom 10.02.2003
VII B 173/02
Normen:
StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 664

Bestellung als Steuerberater, gesundheitliche Beeinträchtigung

BFH, Beschluss vom 10.02.2003 - Aktenzeichen VII B 173/02

DRsp Nr. 2003/5698

Bestellung als Steuerberater, gesundheitliche Beeinträchtigung

1. Als Steuerberater darf nicht bestellt werden, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.2. Die an sich die Steuerberaterkammer treffende Last, ggf. nachzuweisen, dass der Bewerber an der ordnungsgemäßen Berufsausübung nicht nur vorübergehend unfähig ist, kehrt sich gegen jenen, wenn er ohne triftigen und angesichts der im Bestellungsverfahren auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen hinreichend gewichtigen Grund seine Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts verweigert.

Normenkette:

StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 ;

Gründe: