Streitig ist nur noch, ob die testamentarisch verfügte Eintragung eines Vorkaufsrechts am Nachlassgrundstück als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) abgezogen werden kann.
I.
Die Klägerin ist testamentarische Alleinerbin der am 1.8.2005 verstorbenen ... (Erblasserin), .... Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Grundstück in V. und verschiedenen Bankguthaben. Laut notariellem Testament der Erblasserin vom 17.4.1996 hatte die Klägerin neben der Erfüllung verschiedener dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks in V. ein dinglich gesichertes Vorkaufsrecht am Nachlassgrundstück auf ihre Kosten für den Verkaufsfall einzuräumen (Bl. 8 Finanzamts-Akte). Diese Auflage hat die Klägerin erfüllt.
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