Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 1976 mit der französischen Staatsangehörigen E verheiratet und wohnt zusammen mit seiner Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung in X/Frankreich, xx, avenue ..., das im Département R im französischen Grenzgebiet liegt. In den Streitjahren 2001 bis 2003 und 2005 bis 2013 bezog er als Lehrer an einer öffentlichen Schule in Y/Deutschland (Deutschland), die ebenfalls im Grenzgebiet liegt, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er stand in einem Beamtenverhältnis (Beamter auf Lebenszeit) zum Land Baden-Württemberg und pendelte täglich von seinem französischen Wohnsitz zu seinem inländischen Beschäftigungsort. Zudem erzielte er in den Streitjahren 2001 bis 2006 in Frankreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in folgender Höhe:
2001: | 268 EUR |
2002: | 318 EUR |
2003: | 344 EUR |
2005: | 678 EUR |
2006: | 519 EUR. |
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