FG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.07.2019
6 K 337/16
Normen:
EStG § 1 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
IStR 2020, 349

Besteuerung der Einkünfte aus einer inländischen Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Schulwesen bei Wohnsitz in Frankreich; Anspruch auf Zusammenveranlagung mit der in Frankreich ansässigen und im öffentlichen Schuldienst in Frankreich tätigen Ehefrau; Prüfung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebots

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2019 - Aktenzeichen 6 K 337/16

DRsp Nr. 2020/3161

Besteuerung der Einkünfte aus einer inländischen Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Schulwesen bei Wohnsitz in Frankreich; Anspruch auf Zusammenveranlagung mit der in Frankreich ansässigen und im öffentlichen Schuldienst in Frankreich tätigen Ehefrau; Prüfung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebots

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit ist seit 1976 mit der französischen Staatsangehörigen E verheiratet und wohnt zusammen mit seiner Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung in X/Frankreich, xx, avenue ..., das im Département R im französischen Grenzgebiet liegt. In den Streitjahren 2001 bis 2003 und 2005 bis 2013 bezog er als Lehrer an einer öffentlichen Schule in Y/Deutschland (Deutschland), die ebenfalls im Grenzgebiet liegt, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er stand in einem Beamtenverhältnis (Beamter auf Lebenszeit) zum Land Baden-Württemberg und pendelte täglich von seinem französischen Wohnsitz zu seinem inländischen Beschäftigungsort. Zudem erzielte er in den Streitjahren 2001 bis 2006 in Frankreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in folgender Höhe:

2001: 268 EUR
2002: 318 EUR
2003: 344 EUR
2005: 678 EUR
2006: 519 EUR.
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