I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der am 8. August 1942 geborene Kläger schloss durch Vermittlung der Fa. V zum 1. Dezember 1992 als Versicherungsnehmer mit der L-Lebensversicherungs-AG (L-AG) einen Vertrag über eine sofort beginnende Leibrente gegen Zahlung eines Einmalbeitrages in Höhe von 200 000 DM. Die L-AG verpflichtete sich, beginnend ab 1. Januar 1993 monatlich 874,75 DM zzgl. einer nicht garantierten Bonusrente aus der Überschussbeteiligung in Höhe von anfänglich monatlich 436,92 DM an den Kläger bis an dessen Lebensende, mindestens aber für die Dauer von 20 Jahren, zu zahlen.
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