FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 16.08.2022 3 V 1569/21
Normen:
NATOTrStatZAbk Art. 71 Abs. 5 Buchst. a) S. 1; NATOTrStatZAbk Art. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 1;
Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee
FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2022 - Aktenzeichen 3 V 1569/21
DRsp Nr. 2022/14479
Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee
Die Steuerbefreiung des Art. 71 Abs. 5 Buchst. a Satz 2 NATOTrStatZAbk findet keine Anwendung auf Angestellte selbständiger Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Normenkette:
NATOTrStatZAbk Art. 71 Abs. 5 Buchst. a) S. 1; NATOTrStatZAbk Art. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 1;
Gründe
I.
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