I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war als Postbeamter bei der Deutschen Telekom beschäftigt. Seit dem 1. Oktober 1999 war er von seinem Dienstherrn beurlaubt worden und vom 1. Oktober 1999 bis zum 30. April 2004 aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags bei der K, einem früheren Tochterunternehmen der Telekom, als Arbeitnehmer beschäftigt. In der Zeit vom 1. Mai 2004 bis zum 30. Dezember 2006 war der Kläger wieder bei der Telekom beschäftigt und befindet sich seither --auf seinen Antrag-- im Ruhestand.
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