Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Z [ausländischer Staat] im Jahr 2015 an den in Y [ausländischer Staat] ansässigen Kläger aufgrund von § 50i Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland zu besteuern ist.
1. 2. 1. 2.
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