Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Entschädigungszahlung für Verluste aufgrund eines Beratungsfehlers, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gezahlt wurde, im Streitjahr bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i.V.m. § 20 Abs. 1, 2 EStG der Besteuerung zu unterwerfen war.
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2013 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten im Streitjahr Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|