Streitig ist, ob die Veräußerung eines Teilkommanditanteils bei Zurückbehaltung von Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt ist.
An der Klägerin zu 1. war bis zum 31.12.1997 - neben der H. GmbH als Komplementärin - die Klägerin S. (Klägerin zu 2.) als alleinige Kommanditistin mit einem Kommanditkapital von …. DM beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung ……. Baustoffe sowie der Handel mit …….. Erzeugnissen. Der Produktionsbetrieb befindet sich auf einem weitläufigen Firmenareal in D.
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