FG Hessen, vom 20.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3898/01
Besteuerung eines Haus- und Grundbesitzervereins
BFH, Beschluss vom 15.07.2005 - Aktenzeichen I B 58/04
DRsp Nr. 2005/17269
Besteuerung eines Haus- und Grundbesitzervereins
Die Frage, ob ein Berufsverband (hier: Haus- und Grundbesitzerverein) seine Steuerfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 5KStG insgesamt verliert oder nur partiell steuerpflichtig ist, wenn er in seiner Geschäftstelle seine Mitglieder auch einzeln berät, könnte in einem nachfolgenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden, weil beide Varianten zum selben Ergebnis führen.