FG Niedersachsen - Urteil vom 13.03.2009
15 K 400/07
Normen:
AO § 233a;

Besteuerung eines tatsächlich erzielten Zinsvorteils steht einer Anwendung des § 233a AO nicht entgegen

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2009 - Aktenzeichen 15 K 400/07

DRsp Nr. 2010/12832

Besteuerung eines tatsächlich erzielten Zinsvorteils steht einer Anwendung des § 233a AO nicht entgegen

1. Zu den Voraussetzung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a Abs. 1 AO. 2. Für die Anwendung des § 233a AO ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind. Daher kommt es auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvorteile und Zinsnachteile nicht an. Vielmehr reichen Liquiditätsvorteile des Schuldners der Steuernachforderung aus.

Normenkette:

AO § 233a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer 1994 gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO).