I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist eine durch Testament und Erbfall entstandene gesonderte Vermögensmasse in Form eines Wertpapierdepots, deren Erträge u.a. im Jahr 2000 dazu dienten, die Grabstätte der Erblasserin P zu pflegen und zu erhalten. Nach Beendigung der Grabstätten-Liegezeit soll das dann noch vorhandene Wertpapierdepot aufgrund eines Vermächtnisses an eine gemeinnützige Körperschaft übertragen werden. Für den Kläger handelt Rechtsanwalt
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