FG Niedersachsen - Urteil vom 30.03.2000
14 K 67/95
Normen:
DBA-Zypern Art. 15;
Fundstellen:
EFG 2001, 372

Besteuerung inländischer Arbeitnehmer eines unter zypriotischer Flagge fahrenden vercharterten Seeschiffes

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 14 K 67/95

DRsp Nr. 2000/5084

Besteuerung inländischer Arbeitnehmer eines unter zypriotischer Flagge fahrenden vercharterten Seeschiffes

1. Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-Zypern können - vorbehaltlich der hier nicht anwendbaren Art. 16, 18 und 19 - Gehälter und Löhne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat (= Wohnsitzstaat) besteuert werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Arbeit im anderen Staat (hier: Zypern) ausgeübt wird. 2. Nach Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. 3. Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift kann nur ein solches sein, das selbst internationalen See- oder Luftverkehr betreibt. 4. Ein etwaiger Widerspruch zum Flaggenrecht (insbesondere die Praxis, Schiffe in Bareboatcharter nach § 7 Abs. 1 Flaggenrechtsgesetz auszuflaggen), zwingt nicht zu einer anderen Auslegung des Unternehmensbegriffes, da das DBA-Zypern keinen Bezug zum Flaggenrecht herstellt.

Normenkette:

DBA-Zypern Art. 15;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) die dem Kläger im Streitjahr ausgezahlte Heuer im Inland der Besteuerung unterwerfen durfte.