Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Besteuerung von aus dem Ausland stammenden Investmenteinkünften bei der persönlich haftenden Gesellschafterin einer KGaA.
Die Klägerin (eine GbR) ist persönlich haftende Gesellschafterin der X KGaA. (nachfolgend: X). Das Grundkapital der X, von dem ...... EUR eingezahlt sind, halten ihre vier Kommanditisten. Die Klägerin hat nach übereinstimmendem Vortrag der Beteiligten eine Sondereinlage von .........,-- EUR geleistet. Laut Satzung der X nimmt die Klägerin im Verhältnis einer geleisteten Sondereinlage zum eingezahlten Grundkapital an der Gewinnverteilung der X teil.
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