FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.05.2013
6 K 645/12
Normen:
EStG § 1 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 1; DBA ZYP Art. 15 Abs. 3; DBA ZYP Art. 8 Abs. 1; DBA ZYP Art. 23 Abs. 1a;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 730

Besteuerung von Besatzungsmitgliedern im internationalen Seeverkehr vor der Neuregelung des DBA-Zypern im Jahr 2011

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2013 - Aktenzeichen 6 K 645/12

DRsp Nr. 2013/23253

Besteuerung von Besatzungsmitgliedern im internationalen Seeverkehr vor der Neuregelung des DBA-Zypern im Jahr 2011

1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit auf einem Kreuzfahrtschiff unterfallen nicht Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern a. F., wenn der Steuerpflichtige bei einem Crewing-Unternehmen angestellt ist, das selbst keinen internationalen Seeverkehr betreibt, so dass die Einkünfte dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitstaates unterliegen. 2. Die Einschaltung eines Arbeitnehmerverleihers als sog. Crewing-Ausrüster führt nicht dazu, dass die Arbeitgeberfunktion auf das das Schiff betreibende Unternehmen als „Nutzer” des entliehenen Arbeitnehmers übertragen wird und die Funktion diesem zuzurechnen ist. 3. Die Neuregelung des DBA-Zypern aus dem Jahr 2011 ist nicht rückwirkend anzuwenden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1; EStG § 2 Abs. 1; DBA ZYP Art. 15 Abs. 3; DBA ZYP Art. 8 Abs. 1; DBA ZYP Art. 23 Abs. 1a;

Tatbestand

Streitig ist, ob die von der Klägerin erzielten Einkünfte der inländischen Steuerpflicht unterliegen.