FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.07.2021
3 K 2081/20
Normen:
EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Besteuerung von Bezügen eines US-amerikanischen Staatsangehörigen aus US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2021 - Aktenzeichen 3 K 2081/20

DRsp Nr. 2022/5567

Besteuerung von Bezügen eines US-amerikanischen Staatsangehörigen aus US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht - sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach - das Recht des Beklagten in Streit, Zahlungen, die der Kläger, ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, in den Streitjahren (2015 bis 2017) aus zwei US-amerikanischen Altersvorsorgeplänen erhielt, der inländischen Besteuerung zu unterwerfen.

Der am ... 1947 geborene Kläger trat am ... 1967 in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein. Vom ... 1970 bis zum ... 2018 war der Kläger für den Army & Air Force Exchange Service (AAFES) tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit dem Jahr 1970 hat er - zusammen mit seiner Ehefrau - einen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten inne.