FG Düsseldorf - Urteil vom 23.07.2009
16 K 4353/05 F
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 32b; DBA USA Art. 10 Abs. 4; DBA USA Art. 10 Abs. 5; DBA USA Art. 11 Abs. 2 Satz 3; DBA USA Art. 23 Abs. 2 Buchst. a; DBA USA Art. 23 Abs. 2 Buchst. b;
Fundstellen:
IStR 2010, 536

Besteuerung von Einkünften aus Darlehen einer Investorengemeinschaft mit Sitz in den USA im Inland; Anrechnungsverfahren; Zinszahlungen; Partiarisches Darlehen; Dividenden; Gewinnabhängige Vergütung

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2009 - Aktenzeichen 16 K 4353/05 F

DRsp Nr. 2009/22940

Besteuerung von Einkünften aus Darlehen einer Investorengemeinschaft mit Sitz in den USA im Inland; Anrechnungsverfahren; Zinszahlungen; Partiarisches Darlehen; Dividenden; Gewinnabhängige Vergütung

1. Die Erweiterung des Dividendenbegriffs auf Gewinnanteile u.a. aus einem partiarischen Darlehen gem. Art. 10 Abs. 4 S. 2 DBA-USA gilt nur für aus Deutschland abfließende Bezüge des Darlehensgebers. 2. Das Anrechnungsverfahren gem. Artikel 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA ist aber auch auf aus US-amerikanischen Quellen stammende Einnahmen aus partiarischen Darlehen anzuwenden, wenn es sich hierbei um gewinnabhängige Vergütungen i. S. des Artikel 10 Abs. 5 DBA-USA handelt. 3. Das Tatbestandsmerkmal "Einkünfte aus Dividenden im Sinne des Artikel 10 (Dividenden)" in Artikel 23 Abs. 2 Buchst. b, aa DBA-USA umfasst alle in Artikel 10 DBA-USA geregelten Einkünfte. 4. Gem. Artikel 10 Abs. 5 DBA-USA sind in den USA steuerlich abzugsfähige gewinnabhängige Vergütungen vom Zinsbegriff des Art. 11 DBA USA ausgenommen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 32b; DBA USA Art. 10 Abs. 4; DBA USA Art. 10 Abs. 5; DBA USA Art. 11 Abs. 2 Satz 3; DBA USA Art. 23 Abs. 2 Buchst. a; DBA USA Art. 23 Abs. 2 Buchst. b;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin aus einem Darlehen in der Bundesrepublik Deutschland zu besteuern sind.