Streitig ist die Frage der Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit bei einem Piloten, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und von A aus arbeitet.
Der Kläger, ein Pilot, ist Schweizer Staatsbürger und hat seinen Wohnsitz in der X-Straße, B, Schweiz. Er ist bei der C AG angestellt und sein Arbeitsort liegt nach arbeitsrechtlicher Zuordnung in A. Der Kläger flog im Streitjahr 2017 ausschließlich Interkontinental-/Langstreckenflüge. Die Flugeinsätze erstreckten sich stets über mehrere Tage.
Die Arbeitgeberin behielt im Streitjahr 2017 eine Lohnsteuer in Höhe von ... Euro ein und führte sie an den Beklagten ab.
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