Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist im Hinblick auf das Besteuerungsrecht Deutschlands als Wohnsitzstaat des Klägers und das Besteuerungsrecht der Niederlande als Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers des Klägers die Aufteilung von Arbeitslohn, die der Kläger als Berufskraftfahrer für Arbeitstage bezogen hat, an denen er mit seinem Fahrzeug sowohl in den Niederlanden als auch in einem anderen Staat der Europäischen Union und/ oder der Schweiz unterwegs war.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|