I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus einer Tätigkeit des Antragstellers bei der P. in M. sowie die Anrechnung von in den USA gezahlten Steuern.
Der Antragsteller war in den Streitjahren 2000 bis 2004 als Generalmusikdirektor der Symphoniker bei der Stadt C. angestellt. Er hatte seinen Wohnsitz in C..
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