FG Baden-Württemberg, vom 18.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2736/09
Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
BFH, Beschluss vom 10.07.2012 - Aktenzeichen IX B 71/12
DRsp Nr. 2012/16039
Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
NV: Ein Arbeitnehmer kann aus der ausschließlich auf Veräußerungsgewinne i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG beschränkten Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3EStG für seine Besteuerung keine verfassungsrechtlichen Zweifel aus Art. 3 Abs. 1GG herleiten.
Ein Arbeitnehmer kann hinsichtlich der Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus der ausschließlich auf Veräußerungsgewinne i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG beschränkten Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3EStG für seine Besteuerung keine verfassungsrechtlichen Zweifel aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes herleiten.