FG Münster - Urteil vom 09.11.2022
9 K 933/20 F
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2;

Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken

FG Münster, Urteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen 9 K 933/20 F

DRsp Nr. 2023/1853

Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Grundstücksverkauf steuerbar ist.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Geschäftsgegenstand die Vermietung und Verpachtung eines eigenen Grundstücks darstellte. Gesellschafter der Klägerin sind die Herren C X, A X und B X zu jeweils einem Drittel.

Die Klägerin war Eigentümerin des mit einem Büro- und Lagergebäude bebauten Geschäftsgrundstücks D-Straße ... in E (bei F), welches sie ab dem 01.11.1996 an die X & Y GmbH & Co. KG (im Folgenden die KG) vermietete (siehe Mietvertrag Bl. 125 ff. der Gerichtsakte), die dort eine Zweigniederlassung ihrer ...großhandlung betrieb. Der Mietvertrag endete am 31.10.2002 und verlängerte sich um zwei Jahre, wenn nicht eine Seite unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten der Verlängerung widerspricht (§ 2 Nr. 3 des Mietvertrages). An der KG sind die Herren B X und A X zu jeweils 42,5% und C X zu 15% beteiligt.