GG Art. 3; GG Art. 14; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 266/06
Besteuerung von Renteneinkünfen aus freiwilliger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung; Vereinbarkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F.d. Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Art. 3 GG, dem Vertrauensschutzgrundsatz und dem Rückwirkungsverbot; Vereinbarkeit einer unterschiedslosen Besteuerung der Alterseinkünfte von vormaligen Arbeitnehmern und von vormals Selbstständigen im Gegensatz zu den Renten aus privaten Lebensversicherungen mit Art. 3 GG; Gebot einer praktikablen und administrierbaren Lösung i.R.e. Überführungsregelung für die Besteuerung von Alterseinkünften
BFH, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen X R 52/08
DRsp Nr. 2010/9263
Besteuerung von Renteneinkünfen aus freiwilliger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung; Vereinbarkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F.d. Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Art. 3GG, dem Vertrauensschutzgrundsatz und dem Rückwirkungsverbot; Vereinbarkeit einer unterschiedslosen Besteuerung der Alterseinkünfte von vormaligen Arbeitnehmern und von vormals Selbstständigen im Gegensatz zu den Renten aus privaten Lebensversicherungen mit Art. 3GG; Gebot einer praktikablen und administrierbaren Lösung i.R.e. Überführungsregelung für die Besteuerung von Alterseinkünften
NV: Wird das Verbot der doppelten Besteuerung beachtet, ist die Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten in § 22 Nr. 1 Buchst a Doppelbuchst. aa EStG grundsätzlich verfassungsmäßig. Die Vorschrift verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen den rechtsstaatlich gewährleisteten Anspruch auf Vertrauensschutz (Bestätigung der Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08 und vom 4. Februar 2010 X R 58/08) .
Normenkette:
GG Art. 3; GG Art. 14; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a;
Gründe
A.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.