Die Kläger sind (in ungeteilter Erbengemeinschaft) Erben der im Jahr 1992 verstorbenen Frau E. Frau E. hatte Kapitalanlagen in Luxemburg getätigt, deren Erträge ab dem Jahr 1993 einheitlich und gesondert festgestellt und den Klägern zugerechnet werden.
In den Streitjahren erzielten die Kläger aus diesen Anlagen unstreitig Zinsen (aus Festgeldern, aus festverzinslichen Wertpapieren, aus laufender Rechnung, Stückzinsen) in Höhe von 25.950,11 DM (1993) bzw. 18.532,59 DM (1994). Daneben gehörten zu den Kapitalanlagen Investmentanteile der ... Bank Luxemburg, und zwar die Teilfonds "A." und "B.".
Der Bestand dieser Teilfonds entwickelte sich wie folgt:
"A.":
06.05.1993
Kauf
219.654,21 DM
23.12.1993
Kauf
33.787,04 DM
Summe
253.441,25 DM
31.12.1993
Bestand (Kurswert)
274.825,28 DM
13.01.1994
Verkauf
275.809,54 DM
"B."
13.01.1994
Kauf
275.607,93 DM
14.04.1994
Kauf
192.452,17 DM
Summe
468.060,10 DM
31.12.1994
Bestand (Kurswert)
431.330,40 DM
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