Die Beteiligten streiten, ob die Gewinne aus den Verkäufen eines Museums-Shops und aus der Durchführung von Veranstaltungen vollen Umfangs dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG unterliegen.
Der Kläger ist ein im Jahre 1979 gegründeter Verein mit dem Namen 'Förderkreis ...-Museum', der im Vereinsregister eingetragen worden ist. Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein durch den hierfür zuständigen Beklagten liegt für das Streitjahr 2000 vor. Gem. § 2 Nr. 1 des Satzung (Bl. 8 f Vertragsakte) ist Zweck des Vereins 'die ideelle und materielle Unterstützung des ...-Museums zur Verwirklichung der Museumsidee'. Träger des ...-Museums ist die Stadt L. Der Verein verfolgt nach § 2 Nr. 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke iSd. Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der AO.
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