FG Köln - Urteil vom 26.06.2019
14 K 2436/18
Normen:
EStG § 22 Nr. 1a; EStG § 10 Abs. 1a Nr. 4; EStG § 19;

Besteuerung von vom geschiedenen Ehegatten gezahlten Ausgleichsleistungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen gehören zu den Einkünften

FG Köln, Urteil vom 26.06.2019 - Aktenzeichen 14 K 2436/18

DRsp Nr. 2020/2065

Besteuerung von vom geschiedenen Ehegatten gezahlten Ausgleichsleistungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen gehören zu den Einkünften

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen, soweit das Urteil die Einkommensteuer betrifft.Die Revision wird nicht zugelassen, soweit das Urteil den Solidaritätszuschlag betrifft.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1a; EStG § 10 Abs. 1a Nr. 4; EStG § 19;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Höhe vom geschiedenen Ehegatten der Klägerin gezahlte Ausgleichsleistungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu besteuern sind.