FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.07.2013
5 K 4110/10
Normen:
EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 a); DBA-Österreich Art. 15 Abs. 1; DBA-Österreich Art. 15 Abs. 2; DBA-Österreich Art. 15 Abs. 3;
Fundstellen:
IStR 2014, 453

Besteuerungsrecht bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung nach dem DBA-Österreich

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2013 - Aktenzeichen 5 K 4110/10

DRsp Nr. 2014/3692

Besteuerungsrecht bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung nach dem DBA-Österreich

1. Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer nur kurzfristig in das Inland entsandt und übernimmt das aufnehmende Unternehmen die Vergütung für dessen Tätigkeit im Inland, ist das aufnehmende Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen, so dass das nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich bestehende inländische Besteuerungsrecht für die Lohneinkünfte nicht nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Österreich an Österreich zurückfällt. 2. Für die Ermittlung des wirtschaftlichen Arbeitgebers im Abkommensfall ist auf das Verhältnis zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen sowie deren jeweiliges Verhältnis zum Arbeitnehmer abzustellen. 3. Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich bezieht sich nur auf den Fall der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung und nicht auf den Fall der konzerninternen Arbeitnehmerentsendung.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 4; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 a); DBA-Österreich Art. 15 Abs. 1; DBA-Österreich Art. 15 Abs. 2; DBA-Österreich Art. 15 Abs. 3;

Tatbestand