FG Köln, vom 05.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 654/03
Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für in einer in Luxemburg befindlichen Betriebsstätte erwirtschaftete Verluste eines in Deutschland ansässigen Unternehmens; Nachversteuerung negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte im Fall eines Nachweises der Unmöglichkeit der Beanspruchung eines Abzugs von Verlusten in anderen Jahren als dem Verlustjahr nach den luxemburgischen Vorschriften; Keine Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten Verlustvortrags im Betriebsstättenstaat
BFH, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen I R 23/09
DRsp Nr. 2010/7946
Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für in einer in Luxemburg befindlichen Betriebsstätte erwirtschaftete Verluste eines in Deutschland ansässigen Unternehmens; Nachversteuerung negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte im Fall eines Nachweises der Unmöglichkeit der Beanspruchung eines Abzugs von Verlusten in anderen Jahren als dem Verlustjahr nach den luxemburgischen Vorschriften; Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten Verlustvortrags im Betriebsstättenstaat
1. Der Senat hält auch für Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg daran fest, dass Deutschland für Verluste, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen in seiner in Luxemburg befindlichen Betriebsstätte erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat (ständige Rechtsprechung).
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