Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
I. Der Senat hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 23. November 2017 aufgehoben und die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
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