Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuer (ESt-) Veranlagung 1994, wie die Einkünfte aus der Vermietung zweier auf S. belegener Ferienwohnungen zu ermitteln sind und ferner, ob das Finanzamt (FA) zu einer vorläufigen Steuerfestsetzung gem. § 165 der Abgabenordnung (AO) berechtigt war.
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