Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Oktober 2022 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 451,59 Euro festgesetzt.
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