Streitig ist, welche Art. von Leistungen die Klägerin erbringt und ob sie im Inland steuerbar sind.
Die Klägerin ist eine GmbH, die mit notarieller Urkunde vom 06.04.2006 gegründet wurde. Als Gegenstand ihres Unternehmens bestimmte sie folgende Tätigkeiten: Chauffeurservice, Veranstaltungsservice, Künstlermanagement und Außenhandelsberatung. Ihr Gewerbe meldete sie am 11.05.2006 an. Sie trat im Geschäftsverkehr auch unter dem Namen "A" auf. Gründungssitz und Sitz der Geschäftsleitung sind B.
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