BFH - Urteil vom 14.02.2023
IX R 23/21
Normen:
FGO § 118 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 1 S. 3; EStG 2011;
Fundstellen:
AG 2023, 588
BB 2023, 1248
BFH/NV 2023, 772
DB 2023, 935
DStR 2023, 756
DStRE 2023, 506
DZWIR 2023, 338
IStR 2023, 426
ZIP 2023, 1360
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1490/20

Bestimmung der Relevanzschwelle im Sinne von § 17 Abs. 1 ESTG bei einer Corporation us-amerikanischen Rechts

BFH, Urteil vom 14.02.2023 - Aktenzeichen IX R 23/21

DRsp Nr. 2023/4792

Bestimmung der Relevanzschwelle im Sinne von § 17 Abs. 1 ESTG bei einer "Corporation" us-amerikanischen Rechts

1. Anteile an einer "Corporation" nach US–amerikanischem Recht gehören zu den ähnlichen Beteiligungen i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG. 2. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG knüpft typisierend an die Höhe der nominellen Beteiligung am Grund- oder Stammkapital der (inländischen) Kapitalgesellschaft an; bei Auslandskapitalgesellschaften ist auf eine entsprechende Bezugsgröße abzustellen, die die kapitalmäßige Beteiligung des Gesellschafters in vergleichbarer Weise wiedergibt. 3. Diese Bezugsgröße muss bei Auslandskapitalgesellschaften, die nicht dem deutschen Gesellschaftsrecht unterliegen, Auskunft über das tatsächlich übernommene Gesellschaftskapital geben. Maßgeblich ist, welchen Beitrag der Gesellschafter zu dem durch Einlagen gebildeten Gesellschaftsvermögen erbracht hat; damit korrespondiert sein Anspruch auf Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft. Auf eine Größe, die dem genehmigten Kapital nach deutschem Recht entspricht, kann in diesem Zusammenhang auch dann nicht abgestellt werden, wenn sie sich als einzige aus einem öffentlichen Register ergibt. 4. Die Feststellung des ausländischen Rechts gehört revisionsrechtlich zu den —den BFH bindenden (§ 118 Abs. 2 FGO)— tatsächlichen Feststellungen des FG.

Tenor