Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. August 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten, die den Streithelfern zur Last fallen.
Der Kläger begehrt aus eigenem und abgetretenem Recht seiner Ehefrau Schadensersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung.
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