I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb von der in den Niederlanden ansässigen B diverse Packstücke gefrorene Hühnerteile (Warennummer 0207 1410). Die B hatte die Hühnerteile zuvor von Verkäufern in Brasilien bzw. von einem Zwischenhändler in Kanada erworben. Ursprungsland der Hühnerteile war Brasilien.
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