I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), eine inzwischen im Handelsregister gelöschte GmbH, hat erhebliche Steuerschulden zurückgelassen. Ihr Geschäftsführer ist deshalb vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) durch Bescheid vom 12. August 1997 auf Haftung in Anspruch genommen worden. Der Haftungsbescheid trägt die Steuernummer der GmbH. Gegen ihn wurde von einem Bevollmächtigten namens der Klägerin Einspruch eingelegt. Im Einspruchsschreiben ist der Geschäftsführer als deren Vertreter (Liquidator) aufgeführt und als Gegenstand des Einspruchs der Haftungsbescheid vom 12. August 1997 bezeichnet worden.
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