Die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim - 4. Kammer für Handelssachen - vom 25.03.3019, Az. 24 AktE 6/14 (2), werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten wie folgt: Die Gerichtskosten und die Kosten des gemeinsamen Vertreters trägt die Beschwerdegegnerin. Ihre außergerichtlichen Kosten behalten die Beteiligten jeweils auf sich.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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