FG Niedersachsen - Urteil vom 22.06.2016
2 K 11311/15
Normen:
AO § 119 Abs. 1;

Bestimmung des Inhaltsadressaten eines Verwaltungsaktes bei der Bezeichnung des Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 2 K 11311/15

DRsp Nr. 2017/282

Bestimmung des Inhaltsadressaten eines Verwaltungsaktes bei der Bezeichnung des Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren

Der Inhaltsadressat eines Verwaltungsaktes ist unter Berücksichtigung der den Beteiligten bekannten Umstände und insbesondere der ständigen Übung bei der Bezeichnung des Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren zu bestimmen.

Normenkette:

AO § 119 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide und der Bescheide über die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge für die Erhebungszeiträume 2000 bis 2003.

Die Klägerin betreibt seit 1970 in der Form einer Kommanditgesellschaft den Handel und die Produktion von ...erzeugnissen. Komplementär der Klägerin ist Herr A.K., Kommanditist Herr B.K..

In § 9 des Gesellschaftsvertrages vom 13. September 1973 heißt es:

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