VGH Bayern - Beschluss vom 03.08.2017
10 C 17.988
Normen:
GKG § 40; GKG § 52 Abs. 1; VwGO § 43; GlüStV § 3;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 03.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 15 K 17.00075

Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet betreffenden Verfahren

VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2017 - Aktenzeichen 10 C 17.988

DRsp Nr. 2017/13068

Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet betreffenden Verfahren

Zur Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet betreffenden Verfahren.

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. April 2017 wird der Streitwert für das Klageverfahren AN 15 K 17.00075 auf 50.000 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 40; GKG § 52 Abs. 1; VwGO § 43; GlüStV § 3;

Gründe

I.