Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. April 2019 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, weil sich aus den dargelegten Gründen (§
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