Bestimmung des Unternehmenswertes bei Veräußerungen
FG Niedersachsen, vom 11.04.2000 - Aktenzeichen 6 K 611/93
DRsp Nr. 2001/8901
Bestimmung des Unternehmenswertes bei Veräußerungen
Wurde bei der Übertragung einer Kapitalgesellschaft an eine verbundene Kapitalgesellschaft zur Bestimmung des Unternehmenswertes ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet, ist nur zu prüfen, ob bei der gutachterlichen Wertermittlung von zutreffenden Tatsachen ausgegangen wurde, anerkannte Bewertungsmethoden angewendet wurden und keine sachfremden Gesichtspunkte oder den Denkgesetzen/allgemeinen Erfahrungen widersprechende Überlegungen in die Bewertung eingeflossen sind. Ein schlüssiges Gutachten lässt der Annahme einer vGA keinen Raum.
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