BGH - Beschluss vom 11.09.2018
II ZR 37/18
Normen:
GenG § 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 15.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 375/12
OLG Brandenburg, vom 28.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 40/16

Bestimmung des Wertes einer Feststellungsklage des Mitglieds einer Genossenschaft hinsichtlich seines Ausschlusses

BGH, Beschluss vom 11.09.2018 - Aktenzeichen II ZR 37/18

DRsp Nr. 2018/14527

Bestimmung des Wertes einer Feststellungsklage des Mitglieds einer Genossenschaft hinsichtlich seines Ausschlusses

Tenor

Der Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und der Wert der Beschwer werden auf 15.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GenG § 1;

Gründe

I. Der Kläger wendet sich gegen zwei Vorstandsbeschlüsse, durch die er - jeweils mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - aus der beklagten Genossenschaft ausgeschlossen wurde. Das Berufungsgericht hat seinen Antrag, die Unwirksamkeit der beiden Beschlüsse festzustellen, abgewiesen.

II. Der Senat bewertet den Klageantrag, den der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde weiterverfolgen möchte, mit 15.000 €. Ein höherer Wert ist nicht glaubhaft dargelegt.

Der Wert einer Feststellungsklage, mit der sich das Mitglied einer Genossenschaft gegen seinen Ausschluss wendet, bestimmt sich nach dem Interesse am Fortbestehen der Mitgliedschaft und entspricht damit grundsätzlich dem Wert des von der Ausschließung betroffenen Geschäftsanteils (BGH, Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 7).