I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Besuch eines islamischen Mädchenkollegs Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a Einkommensteuergesetz (EStG) ist.
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