FG Köln - Urteil vom 29.01.2002
6 K 1849/97
Normen:
EStG § 18 ; EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 680

Betätigung eines Kunstmalers, der zu den 100 berühmtesten Deutschlands zählt, als Liebhaberei?

FG Köln, Urteil vom 29.01.2002 - Aktenzeichen 6 K 1849/97

DRsp Nr. 2002/4593

Betätigung eines Kunstmalers, der zu den 100 berühmtesten Deutschlands zählt, als Liebhaberei?

1) Das Merkmal, ob ein Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geeignet ist, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinne zu erzielen, ist für die Abgrenzung der künstlerischen Tätigkeit i. S. des § 18 EStG zur Liebhaberei ungeeignet. 2) Eine überdurchschnittlich lange Verlustperiode (im Streitfall 19 Jahre) stellt jedenfalls dann keine Liebhaberei dar, wenn die künftige Entwicklung erwarten lässt, dass die Verlustphase in eine anhaltende Gewinnphase wechselt und die begründete Absicht besteht, dass in einem überschaubaren Zeitraum ein positives Gesamtergebnis erzielt wird.

Normenkette:

EStG § 18 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob negative Einkünfte des Klägers aus seiner Betätigung als Kunstmaler steuerlich zu berücksichtigen oder aber als Liebhaberei zu behandeln sind.