LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.03.2024
L 2 BA 3361/21
Normen:
SGG § 70 Nr. 1; SGG § 71; SGB IV § 7a;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 20.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BA 2251/19

Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH; Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen L 2 BA 3361/21

DRsp Nr. 2024/6944

Beteiligtenfähigkeit einer gelöschten GmbH; Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung

Zur prozessrechtlichen Stellung einer gelöschten GmbH (hier Klägerin des Verfahrens zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Beigeladenen).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 20. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 70 Nr. 1; SGG § 71; SGB IV § 7a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) der sozialversicherungsrechtliche Status von B1 (im Folgenden: die Beigeladene) für die Zeit ab 18.07.2007 bis 31.05.2018 im Streit.