FG Köln, vom 17.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2868/08
Beteiligtenfähigkeit und Beschwerdebefugnis einer als Vermieterin auftretenden Grundstücksgemeinschaft im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Vermietungseinkünfte; Rechtfertigung einer Revisionszulassung wegen Verfahrensmangels durch Angriffe gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung; Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Unrichtigkeit als Grund für eine Revisionszulassung
BFH, Beschluss vom 22.03.2011 - Aktenzeichen IX B 151/10
DRsp Nr. 2011/8332
Beteiligtenfähigkeit und Beschwerdebefugnis einer als Vermieterin auftretenden Grundstücksgemeinschaft im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Vermietungseinkünfte; Rechtfertigung einer Revisionszulassung wegen Verfahrensmangels durch Angriffe gegen die finanzgerichtliche Beweiswürdigung; Geltendmachung einer materiell-rechtlichen Unrichtigkeit als Grund für eine Revisionszulassung
1. NV: Ein Rechtsbehelf ist grundsätzlich so auszulegen, dass er dem materiell-rechtlichen Begehren des Rechtsbehelfsführers am ehesten zum Erfolg verhilft.2. NV: Eine als Vermieterin auftretende Grundstücksgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Vermietungseinkünfte beteiligtenfähig und beschwerdebefugt.