I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --Ehegatten-- wurden für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war u.a. an der O-GmbH beteiligt und zwar im Jahre 1988 bei einem Stammkapital von 600 000 DM mit 153 000 DM und in den Jahren 1989 bis 1991 bei einem Stammkapital von 700 000 DM mit 178 500 DM.
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