FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.07.2000
6 K 155/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; GewStG § 7 ;

Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2000 - Aktenzeichen 6 K 155/97

DRsp Nr. 2001/1290

Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen

Die Beteiligung eines Einzelhandelunternehmers an einem Einkaufsverband gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens, wenn die Gesellschaft für den Einzelhandelsbetrieb die bestmöglichen Einkaufsbedingungen aushandelt, für den Betrieb Marketingstrategien und Werbemaßnahmen entwickelt, Werbemittel herstellt und an den Unternehmer verkauft. Das gilt auch dann, wenn ein nichtkapitalmäßig an der Gesellschaft Beteiligter die gleichen Einkaufsbedingungen und sonstigen Konditionen erhält, die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft jedoch die Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft erhöht. Der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen steht weder die fehlende Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft noch die Verpflichtung unter bestimmten Umständen, die Beteiligung an die Gesellschaft oder an einen bestimmten Dritten übertragen zu müssen, entgegen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; GewStG § 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beteiligung an einer GmbH zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Klägers gehört.